_______) andererseits – ist der Vorfall vom 18./19. November 2016 aber der eigentliche Aufhänger. Wie für die Vorinstanz sind deshalb auch für die Kammer die ganzen Umstände der Anhaltung am 19. November 2016 sowie das nachfolgende Aussageverhalten der Beschuldigten bei der Beweiswürdigung insgesamt von Bedeutung.