794). Auch mit Blick auf die beiden bestrittenen Anklagepunkte – die Tätigkeit als Drogenkurierin in der Zeit vom 1. Januar 2014 bis zum 14. November 2016 (Einfuhr, Beförderung und Inverkehrbringen von insgesamt 10,35 Kilogramm Kokaingemisch mit einem Reinheitsgrad von 43,5 % Cocain Hydrochlorid, entsprechend ca. 4,5 Kilogramm reinem Kokain) einerseits und die Anstiftung zu qualifizierten Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz (Einfuhr, Beförderung, Inverkehrbringen und Anstalten treffen zum Inverkehrbringen von insgesamt rund 3 Kilogramm Kokaingemisch [ca. 2 Kilogramm reines Kokain] durch C.___