9. Sachverhalt Von den drei Anklagepunkten (Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, mengenmässig qualifiziert, gewerbs- und bandenmässig begangen) ist lediglich einer unbestritten; die Beschuldigte anerkennt den Vorwurf, am 18./19. November 2016 45 Kokainfingerlinge à rund 10 Gramm bzw. 458 Gramm Kokaingemisch (Reinheitsgrad zwischen 42% und 45% Kokain Hydrochlorid, entsprechend ca. 200 Gramm reinem Kokain) von Madrid in die Schweiz eingeführt zu haben, um diese den von ihrem Auftraggeber bezeichneten Personen zu übergeben (Einfuhr, Beförderung und Anstalten treffen zum Inverkehrbringen von Kokaingemisch;