In der Schweiz zeigte die Beschuldigte C.________ dann aber konkret die Wohnung in Biel und das Ausscheiden des Kokains, sowie die Art und Weise, wie man das Kokain am besten zu den Abnehmern 6 transportiert. Ausserdem machte sie C.________ mit den Abnehmern in der Schweiz bekannt und zeigte ihr, wo sie diese zu treffen hatte. Damit sind die schweizerischen Strafverfolgungsbehörden zur Verfolgung und Beurteilung des Vorwurfs gemäss Ziff. I.1.3. der Anklageschrift vom 7. Juli 2017 örtlich zuständig.