3. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Von Amtes wegen wurden im Hinblick auf die oberinstanzliche Verhandlung ein aktueller Führungsbericht des Regionalgefängnisses Bern, datierend vom 24. August 2018 (pag. 779 f.), sowie ein aktueller Strafregisterauszug, datierend vom 27. August 2018 (pag. 778), eingeholt. Ausserdem wurde die Beschuldigte in der oberinstanzlichen Verhandlung von Amtes wegen erneut zur Person und zur Sache befragt (angeordnet mit Verfügung vom 20. April 2018, pag. 755; vgl. pag. 785 ff.).