2 2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete Rechtsanwalt B.________ namens und auftrags der Beschuldigten am 31. Januar 2018 fristgerecht Berufung an (pag. 674). Die Berufungserklärung datiert vom 29. März 2018 und ging ebenfalls form- und fristgerecht beim Obergericht des Kantons Bern ein (pag. 741 f.). Mit Verfügung vom 3. April 2018 (pag. 744 f.) wurde Rechtsanwalt B.________ aufgefordert, die Berufungserklärung hinsichtlich der angefochtenen Strafzumessung zu verdeutlichen und anzugeben, welche Abänderung er diesbezüglich verlange (Art. 399 Abs. 3 Bst.