vgl. auch I.4. Untersuchungs- und Sicherheitshaft hiernach). Für die übrigen Verfügungen betreffend die beschlagnahmten Drogen, Gegenstände und Bargeldbeträge sowie das erstellte DNA-Profil und die erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten, wird auf das erstinstanzliche Urteilsdispositiv verwiesen (Ziff. III.2.-6. des erstinstanzlichen Urteilsdispositiv, pag. 662 f.).