________). Die Vorinstanz verurteilte die Beschuldigte zu einer Freiheitsstrafe von 10 Jahren, unter vollumfänglicher Anrechnung der Untersuchungs- und Sicherheitshaft von 438 Tagen (Ziff. I.1. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs, pag. 660), sie sprach eine Landesverweisung von 5 Jahren aus (Ziff. I.2. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs, pag. 660) und verurteilte die Beschuldigte zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten, insgesamt bestimmt auf CHF 26‘298.05 (exkl. Kosten für die amtliche Verteidigung; Ziff. I.3. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs, pag. 660).