Auch berücksichtigt werden die Täterkomponenten, die sich im Falle des Beschuldigten grundsätzlich straferhöhend auswirken. Es kommt somit auf den konkreten Fall an, wie hoch die Strafe ausfällt. Die ausgesprochene Übertretungsbusse von CHF 400.00 ist für den Fall des Beschuldigten angemessen. Es liegt keine Ungleichbehandlung zu einem theoretischen und abstrakten Sachverhalt vor.