8 16. Täterkomponenten Es handelt sich nicht um den ersten Verstoss des Beschuldigten gegen das Strassenverkehrsgesetz und auch nicht um seine erste Geschwindigkeitsüberschreitung. Mit Urteil der 1. Strafkammer SK 2016 136 vom 16. September 2016 wurde der Beschuldigte wegen Überschreitens der Höchstgeschwindigkeit innerorts um 25 km/h verurteilt. Dieses Urteil wurde vom Bundesgericht mit seinem Urteil 6B_1204/2016 vom 24. Mai 2017 bestätigt. Im Jahr 2009 wurde dem Beschuldigten der Fahrausweis für einen Monat entzogen (pag.