Die Richtlinien sehen bei Überschreitung der allgemeinen, fahrzeugbedingten oder signalisierten Höchstgeschwindigkeit nach Abzug der technisch bedingten Sicherheitsmarge innerorts bei einer Überschreitung von 16-20 km/h eine Ordnungsbusse von CHF 400.00 vor (S. 22). Die Richtlinien unterscheiden nicht zwischen fahrlässigem und vorsätzlichem Handeln. Die einzelnen Strafzumessungskriterien sind trotz der vorliegenden Richtlinien zu berücksichtigen. Die Vorinstanz ist diesbezüglich korrekt vorgegangen.