Er versucht mit weitschweifenden abenteuerlichen Begründungen jegliche Verantwortung für sein Verhalten von sich zu weisen und diese auf den Staat zu schieben. Selbst wenn die Signalisation der Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h nach verwaltungsrechtlichen Grundsätzen nicht korrekt vorgenommen worden wäre – wofür keinerlei Anhaltspunkte bestehen – so würde dies nicht einfach dazu führen, dass die Autolenker von sich aus bestimmen könnten, sich nicht an die verfügte Signalisation halten zu müssen (vgl. unten Ziff. III.10.). Schliesslich würde dies zu völlig chaotischen Strassenverhältnissen führen.