9. Willkürprüfung der Kammer Die Ausführungen des Beschuldigten vermögen keine willkürliche Sachverhaltsfeststellung durch die Vorinstanz aufzuzeigen. Er versucht mit weitschweifenden abenteuerlichen Begründungen jegliche Verantwortung für sein Verhalten von sich zu weisen und diese auf den Staat zu schieben.