Der Antrag zur Senkung der Höchstgeschwindigkeit sei von der Gemeinde Seedorf ausgegangen. Eine solche Steuerung durch die Gemeinde sei aber vom Gesetz her nicht vorgesehen. Der Staat habe ohne gesetzliche Grundlage gehandelt, was willkürlich sei. Erst nach der Senkung der signalisierten Höchstgeschwindigkeit auf 40 km/h sei an dieser Stelle mit Radarkontrollen begonnen worden. Die Messung an dieser Stelle sei unverhältnismässig. Seine Schwester sei früher in der Gemeinde Seedorf wohnhaft gewesen bis sie irgendwann ca. im Jahr 2009 von dort weggezogen sei.