Die Gerichtspräsidentin der Vorinstanz habe ihm auf sein Vorbringen hin in der Hauptverhandlung ein paar Minuten zur Aktendurchsicht gewährt. In ihrer Art und Weise der Verhandlungsführung habe er ihm gegenüber gewisse unterschwellige Animositäten gespürt. Dies sei nachvollziehbar, weil die Gerichtspräsidentin infolge der Nachlässigkeiten der Staatsanwaltschaft einen über Monate hingezogenen Schrif-