2 eventualiter 3. Die Sache zur neuen Beurteilung an die Vorinstanz zurückweisen. eventualiter 4. Die auferlegten Kosten für das staatsanwaltliche Verfahren zu überprüfen und entsprechend nachfolgender Begründung in der Höhe von maximal Fr. 250.- anstelle der geforderten Fr. 450.- neu aufzuerlegen. -unter Kosten- und Entschädigungsfolgen-