3. Anträge des Beschuldigten Der Beschuldigte stellte mit Berufungserklärung vom 22. März 2017 folgende Anträge (pag. 167): Das Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland vom 28. November 2016 im Verfahren PEN 16 495 ist aufzuheben und mit nachfolgend dargelegter Begründung neu zu entscheiden: 1. Mich von der vorsätzlichen Geschwindigkeitsüberschreitung n. Art. 90 Abs. 1 SVG freizusprechen. eventualiter 2. Mich wegen einfacher Verkehrsregelverletzung durch (Eventual) vorsätzliche Geschwindigkeitsüberschreitung i.A.v. Art. 90 Abs. 1, Art. 27 Abs. 1, Art.