unter Ausrichtung einer Entschädigung an A.________ von CHF 2‘318.65 für die angemessene Ausübung ihrer Verfahrensrechte vor oberer Instanz. II. Zu eröffnen: - der Beschuldigten/Berufungsführerin, vertreten durch Rechtsanwalt B.________ - der Generalstaatsanwaltschaft des Kantons Bern Mitzuteilen: - der Vorinstanz Bern, 15. September 2017 Im Namen der 1. Strafkammer Der Präsident i.V.: Oberrichter Guéra Die Gerichtsschreiberin: Volknandt