Die konkreten örtlichen Verhältnisse verlangten von der Beschuldigten, dass sie ihre Hauptaufmerksamkeit primär auf die Fussgänger und Fahrzeuge auf dem Parkplatz selbst richtete. Während des Verlassens des Parkplatzes galt ihre Hauptaufmerksamkeit dem unmittelbar vor dem Parkplatz verlaufenden Trottoir und allfälligen Fussgängern. Schliesslich hat die Beschuldigte ihre Aufmerksamkeit auf die