Nach Würdigung sämtlicher Aussagen kann der Vorinstanz nicht gefolgt werden, wenn sie einerseits davon ausgeht, dass der Weg, den C.________ vor der Kollision nahm, für die Beurteilung nicht entscheidend ist und schliesslich im Beweisergebnis festhält, dass dieser nicht derart überraschend hinter einer Mauer, einer dichten Hecke oder einem anderen Auto hervorgetreten sei, so dass die Beschuldigte schlicht nicht mehr hätte reagieren können. Weiter führt sie aus: Auch wenn es zutreffen dürfte, dass C.______