11 Richtung Haupteingang gelaufen. Auch wenn C.________ diese Aussagen widerspruchsfrei wiedergibt und anlässlich der Hauptverhandlung bestätigte sowie präzisierte, dass er zum Aschenbecher marschiert sei, lässt sich diese Aussage nicht mit der in Ziffer 11.1 festgehaltenen Kollisionsstelle vereinbaren. Wie festgestellt, liegt die Kollisionsstelle vom Spital her gesehen auf der rechten Strassenhälfte in der Nähe der Treppe. Wäre C.________ tatsächlich von der Bushaltestelle her