10 gewusst (pag. 56, Z. 13-16 und Z. 23-25). Der Aschenbecher sei auf der linken Seite der Einfahrt zum Parkplatz, wenn man also von der Bushaltestelle Richtung Haupteingang marschiere, müsse man die Einfahrt zum Parkplatz überqueren und danach folge etwa nach zwei Metern der Aschenbecher. Er befinde sich somit auf derselben Seite der Hauptzufahrt zum Spital wie die Bushaltestelle (pag. 57, Z. 5- 10). Auf Frage des Verteidigers fügt er schliesslich an, dass er sich nicht erinnern könne, aber nicht wüsste, was er dort auf der anderen Seite zu suchen gehabt hätte (pag. 57, Z. 29-31). Der Zeuge G.___