selbst kann aufgrund seiner Erinnerungslücken keine Aussagen zum eigentlichen Unfallort machen. Die Kammer stellt deshalb auf die übereinstimmenden und damit glaubhaften Aussagen der Beschuldigten und der Zeugen ab und geht davon aus, dass sich der Unfall vom Spital her gesehen auf der rechten Strassenhälfte – in unmittelbarer Nähe zur Treppe – zugetragen hat. 11.2 Weg und Standort von C.________ Die Beschuldigte sagte gegenüber der Polizei aus, dass sie den Mann im rechten Bereich der Windschutzscheibe wahrgenommen habe.