7 Die Beschuldigte führt in ihrer ersten Aussage gegenüber der Polizei aus, dass sie bereits nach links abgedreht gehabt habe und schon etwas auf der Strasse draussen gewesen sei, als sie im rechten Bereich der Windschutzscheibe ein Gesicht wahrgenommen habe (pag. 6). Diese Aussage bestätigt sie anlässlich der Hauptverhandlung, wonach sie so gut geschaut habe. Sie habe nach rechts und nach links und geradeaus geschaut und sei dann vorsichtig losgefahren und abgebogen und während des Abbiegens habe sie rechts dieses Gesicht wahrgenommen (pag. 52, Z. 35-36; pag. 53, Z. 1-3).