122). Zur Kollisionsstelle geht die Verteidigung davon aus, dass C.________ praktisch am rechten Strassenrand vom Fahrzeug erfasst worden sei, mit dem Oberkörper auf die Motorhaube gefallen und von dort auf die Strasse runter gerutscht sei. Wie die Beschuldigte angegeben habe, habe sie das Fahrzeug sofort nach links ge-