Die eine sei, dass C.________ von der E.________-strasse her auf dem Fussweg links hinter der Hecke in Richtung Haupteingang des Spitals unterwegs gewesen und auf der Höhe der Treppe unvermittelt auf die Zufahrtsstrasse hinausgelaufen und mit dem von der Beschuldigten gelenkten Personenwagen kollidiert sei. Dies sei ein eher unlogisches Verhalten angesichts der Tatsache, dass das Trottoir direkt ab Bushaltestelle zum Spitalhaupteingang führe (pag.