Zudem wäre es eher unlogisch, dass er auf der linken Strassenseite marschiert wäre, wenn auf der rechten Seite ein Trottoir angelegt sei, welches direkt an die Bushaltestelle führe. Zudem wäre es der Beschuldigten beim Einbiegen in die Zufahrt sicher aufgefallen, wenn sich jemand auf der Zufahrt in Richtung Spitalhaupteingang befunden hätte (pag. 121). Der Verteidiger führt zwei denkbare Varianten an: Die eine sei, dass C.___