Dies werfe zwangsläufig Fragen betreffend ihrer Aufmerksamkeit und / oder Reaktionsfähigkeit auf, dies selbst wenn davon ausgegangen werde, dass C.________ die Fahrbahn der Spitalzufahrt zügig und wohl eher unvermittelt im Bereich der kleinen Treppe betreten habe, worauf die Aussagen der Augenzeugen durchaus schliessen liessen. Von Bedeutung in diesem Zusammenhang sei allerdings, dass die Kollision nicht direkt am Fahrbahnrand stattgefunden habe. C.________ sei nicht gerade beim ersten oder zweiten Schritt auf der Fahrbahn vom Wagen der Beschuldigten erfasst worden.