2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete die Beschuldigte, vertreten durch Rechtsanwalt B.________ form- und fristgerecht die Berufung an (pag. 73). Nach Zustellung der schriftlichen Urteilsbegründung mit Verfügung vom 27. Februar 2017 (pag. 90) reichte die Beschuldigte am 10. März 2017 form- und fristgerecht eine Berufungserklärung ein und erklärte, dass sie das Urteil vollumfänglich anfechte (pag. 95 f.). Mit Schreiben vom 22. März 2017 teilte die Generalstaatsanwaltschaft mit, dass sie auf die Teilnahme am oberinstanzlichen Verfahren verzichte (pag. 107). Die Verfahrensleitung ordnete mit Verfügung vom 11. April 2017 gestützt auf Art.