1. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau (Einzelgericht) vom 17. August 2016 wurde A.________ (nachfolgend: Beschuldigte) der einfachen Verkehrsregelverletzung, begangen am 5. Januar 2016 in D.________ durch mangelnde Aufmerksamkeit als Automobilistin und dadurch Nichtwahren der Vorsichtspflicht gegenüber einem Fussgänger schuldig erklärt. Sie wurde zu einer Übertretungsbusse von CHF 300.00 verurteilt. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wurde auf drei Tage festgesetzt. Weiter wurde die Beschuldigte zu den Verfahrenskosten von insgesamt CHF 1‘770.00 verurteilt (pag. 69 f.).