23. Einziehungen Die beschlagnahmten Drogen und Drogenutensilien und das Mobiltelefon Samsung werden zur Vernichtung eingezogen (Art. 69 StGB). 29 VIII. Dispositiv Die 1. Strafkammer erkennt: I. Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland (Kollegialgericht) vom 20. Dezember 2016 insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als A.________ schuldig erklärt wurde: