28 Untersuchungs- und Sicherheitshaft bleiben damit mehr als 13 Monate zu vollziehen. Der Beschuldigte ist abgewiesener Asylbewerber und verfügt über keinerlei Bindung zur Schweiz. Es ist davon auszugehen, dass er sich im Falle einer Haftentlassung ins Ausland absetzen würde. Somit liegt Fluchtgefahr vor. Dieser Gefahr ist mit Ersatzmassnahmen nicht zu begegnen. Zur Sicherung des Strafvollzugs hat der Beschuldigte darum in Sicherheitshaft zu verbleiben.