22. Sicherheitshaft Der Beschuldigte verbleibt in Sicherheitshaft. Die Kammer hat den Beschuldigten zu einer Freiheitsstrafe von 20 Monaten verurteilt und die bedingte Vorstrafe von 6 Monaten Freiheitsstrafe widerrufen. Trotz Anrechnung von insgesamt 375 Tagen