25 das Regionalgefängnis Bern, der Beschuldigte habe ein anspruchsvolles Verhalten und wolle grundsätzlich immer etwas anderes, als was man von ihm verlange. Mit seinem Verhalten fordere er die Mitarbeitenden regelmässig heraus, ohne dabei jedoch unfreundlich oder aggressiv zu sein (pag. 218). Gemäss Führungsbericht des Regionalgefängnisses Burgdorf hat sich der Beschuldigte wegen seiner Verlegung von Bern nach Burgdorf den Anweisungen des Personals widersetzt und eine Disziplinarverfügung erhalten.