Wie bereits ausgeführt, ist die Kokainbase ein Zwischenprodukt des Kokainhydrochlorids, d.h. ein Bestandteil, der auch wieder herausgelöst werden kann. Schlussendlich ist es gemäss SGRM die Base (salzfreie Form), die im Körper wirkt. So ist es die Base, welche die Gesundheit gefährdet. Die Kammer sieht keine Anhaltspunkte, wonach die intravenöse Applikation, welche klar nur mit dem Hydrochlorid möglich ist, gefährlicher wäre, als das Rauchen der Base, wobei der Beschuldigte dies ausdrücklich als Konsumart für das bei ihm aufgefundene Kokain nannte.