Die Strafkammern des Obergerichts gehen jeweils von der Kokainbase aus (so in den Urteilen SK 16 338 vom 10. April 2017, SK 14 336 vom 20. Februar 2015, SK 08 479 vom 4. Juni 2009). Allerdings waren in der bisherigen Praxis keine Grenzfälle zu beurteilen, bei denen die chemische Form für das Vorliegen eines mengenmässig qualifizierten Falles entscheidend gewesen wäre. Die Schweizerische Gesellschaft für Rechtsmedizin (SGRM) führt in ihren Empfehlungen zur Angabe der Messergebnisse für Gehaltsbestimmungen von Stoffproben vom 21. März 2014 (abrufbar unter www.sgrm.ch  Forensische Chemie und Toxikologie