Letzteres begründe aber nicht, weshalb beim Kokain auf die Base abgestellt werde. Auch die Empfehlungen der Schweizerischen Gesellschaft für Rechtsmedizin (SGRM) würden keinen anderen Grund für das Abstellen auf die Base angeben, als die erleichterte Vergleichbarkeit. Gemäss der Empfehlung der SGRM und des Bundesgerichts müsste bei Heroin und bei Kokain vom Hydrochlorid ausgegangen werden. Die bernische Praxis sei zu ändern und beim Kokain auf das Hydrochlorid abzustellen, so wie dies in Deutschland und in den Kantonen Aargau, Zürich und Luzern gemacht werde. Gassenüblich sei in der Schweiz das Kokain in Form des Hydrochlorids.