Die Schweizerische Gesellschaft für Rechtsmedizin (SGRM) habe dann mit Schreiben vom 21. März 2014 empfohlen, die Wirkstoffgehalte in einer einheitlichen Weise in der salzfreien Form (Anmerkung des Gerichts: also sowohl beim Heroin als auch beim Kokain als Base) anzugeben, damit die Resultate der einzelnen Laboratorien einfach und korrekt miteinander verglichen werden können. Trotz dieser Empfehlung habe das Regionalgericht Bern-Mittelland vor rund einem Jahr beschlossen, beim Heroin gestützt auf die bundesgerichtliche Rechtsprechung nach wie vor vom Hydrochlorid auszugehen und beim Kokain, wie