9. Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz 9.1 Vorbemerkungen Für die allgemeinen rechtlichen Grundlagen zu Art. 19 Abs. 1 Bst. c und d BetmG (Veräusserung, Kauf und Besitz zur Veräusserung von Kokain) und zu Art. 19a Abs. 1 BetmG (Konsum von Kokain) und die entsprechende Subsumtion kann auf die Erwägungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 271). Ebenso ist auf deren treffenden Ausführungen zur Frage der Handlungseinheit respektive der Addition der einzelnen Betäubungsmittelmengen zur Veräusserung (pag. 270 f.) zu verweisen.