8. Vorwurf der Widerhandlung gegen das Ausländergesetz durch Missachtung der Ein- oder Ausgrenzung, Anklage Ziffer I./2. 8.1 Objektive Beweismittel Die Vorinstanz hat die objektiven Beweismittel zutreffend wiedergegeben (pag. 266). Nach den vorinstanzlichen Erwägungen konnte die Ausgrenzungsverfügung vom 22. Februar 2012 (pag. 81) dem Beschuldigten nicht zugestellt werden. In Ergänzung zum vorinstanzlichen Sachverhalt ist festzuhalten, dass sich der Beschuldigte zum Zeitpunkt der Zustellung in Präventivhaft befand (pag.