den. Er habe auf Kevin gewartet, Kevin sei nicht gekommen und er habe sein Velo genommen und ihn gesucht und dann die Polizei gesehen (pag. 12 Z. 200, pag. 114 Z. 147). Dies indiziert eine längere, im Bereich von Stunden liegende Zeitspanne zwischen der Übergabe der Drogen und der Verhaftung des Beschuldigten, welche um 23.15 Uhr stattfand (pag. 61). In widersprüchlicher Weise gibt der Beschuldigte vor der ersten Instanz an, er habe das Kokaingemisch fünf Minuten, bevor er verhaftet worden sei, gekauft (pag. 230 Z. 6). Nicht konstant ist auch seine Angabe, er habe Kevin gesucht.