16 er sei diesem bloss zufällig vor dem Restaurant Desperados begegnet. In diesem Zusammenhang fällt auf, dass der Beschuldigte sich selbst gegenüber der Polizei und als Kevin aus Freiburg benannt hat (p. 74) und auch die Auskunftsperson D.________ ihn unter diesem Namen kennt (pag. 138 Z. 52). Die Aussage, beim Verkäufer des Kokains handle es sich um Kevin, ist somit unglaubhaft, denn die Angaben des Beschuldigten betreffend die Beziehung zu Kevin sowie dessen Kenntnisse zu den persönlichen Daten von Kevin variieren und er hat sich gegenüber der Polizei und Dritten selbst als Kevin bezeichnet.