Ein geschäftstüchtiger Drogenhändler überlässt einer Person kaum 40.9 Gramm Kokaingemisch, welches abhängig vom Gassenpreis (von CHF 50.00 bis CHF 100.00 pro Gramm Kokaingemisch, je nach Qualität) einen Marktwert von CHF 2‘045.00 bis CHF 4‘090.00 aufweist, zumal der angeblich vom Beschuldigten hingegebene Betrag von CHF 1‘280.00 wesentlich geringer war. Auch die Angabe des Beschuldigten, er habe einen besonders hohen Preis von CHF 1‘280.00 für 10 Gramm Kokain geboten, da er habe besonders reines Kokain erwerben wollen, ist als Schutzbehauptung zu gewichten.