15 36 Gramm netto) und einen Fingerling à 4.9 Gramm netto (pag. 143, pag. 69 f.). Hätte ein Verkäufer dem Beschuldigten die Menge von 10 Gramm Kokain übergeben wollen, so hätte er bloss die bereits in Einzelportionen unterteilte Menge Kokaingemisch aufteilen können, um dem Wunsch des Beschuldigten nach 10 Gramm Kokaingemisch nachzukommen.