Das gesamte bei ihm aufgefundene Kokain von 40.9 Gramm habe er von seinem Freund gekauft. Diese Angaben machte der Beschuldigte, ohne den Vorbehalt, dass er nur einen Teil des Kokains habe kaufen wollen oder dass das Geschäft fehlgeschlagen sei (pag. 95 Z. 18 f., pag. 96 Z. 44 ff.). In der zweiten Aussage am Nachmittag des 30. Juli 2016 ging der Beschuldigte erstmals zur Version über, er habe lediglich 10 Gramm erwerben wollen. Er habe die Tasche als Pfand behalten, damit der Verkäufer ihm für sein Geld nicht bloss eine Kokainkugel mit zu viel Verpackung und zu wenig Inhalt, sondern die vereinbarte Menge Kokain verkaufe (pag.