Dies gilt unabhängig davon, ob für die Frage des reinen Wirkstoffgehalts von der Kokainbase oder vom Kokainhydrochlorid ausgegangen wird. Gemäss der Schweizerischen Gesellschaft für Rechtsmedizin, Gruppe Forensische Chemie, lag der Mittelwert des im Jahr 2016 beschlagnahmten Kokaingemischs bei beschlagnahmten Mengen zwischen 10 und 100 Gramm bei 64 % Kokainhydrochlorid bzw. bei 57 % Kokainbase (wobei hier die Standardabweichung von plus/minus 22 % beim Kokainhydrochlorid bzw. 20 % bei der Base nicht berücksichtigt ist).