Vom Sehen her habe er ihn gekannt. Er habe bloss 10 Gramm gekauft, mehr habe er nicht angenommen. Dann sei er auf die Polizei zugegangen (pag. 113 Z. 91 ff.). Auf Vorhalt der bei ihm aufgefundenen Menge sagte der Beschuldigte, er habe bereits erklärt, wie es dazu gekommen sei. Er habe 10 Gramm gekauft, es sei aber nichts drin gewesen, sondern bloss Verpackung. Er habe es dem Verkäufer zurückgegeben und gesagt, das sei keine gute Qualität. Er habe sein Geld vergeblich zurückgefordert. Er habe den Plastiksack genommen, worin das ganze Material gewesen sei.