29 ff.) Der Beschuldigte bestätigte, er habe vorgehabt, 10 Gramm Kokain für CHF 1‘280.00 zu kaufen. Er sei zum Verkäufer gegangen und dieser habe ihm gesagt, es sei gute Qualität. Beim Öffnen habe er bemerkt, dass es nur Papier gewesen sei, weshalb er zurückgegangen sei. Er habe den Verkäufer aufgefordert, ihm den Plastiksack zu zeigen, in welchem die Ware war. Der Verkäufer habe die Tasche geöffnet und gesagt, das sei das gute Kokain und er habe die Tasche an sich genommen. Der Verkäufer habe die Ware zurückgefordert. Er habe ihm gesagt, er gebe ihm die Tasche zurück, wenn er ihm eine gute Kugel gebe.