Über Drogen habe er aber nicht gesprochen. Nachdem die Polizei ihn gefragt habe, ob er sich ausweisen könne, habe er Angst bekommen und sei geflüchtet, worauf er gestellt worden sei. Er sei geflüchtet, weil er befürchtet habe, die Polizei mache ihm weh. Er habe bei der Verhaftung gesagt, die Drogen seien nur für ihn (pag. 11 Z. 150 ff.). Auf Vorhalt des Gewichts der Drogen gab der Beschuldigte zu Protokoll, das Gewicht stimme nicht, er habe nur 10 Gramm kaufen wollen. Als er es kaufte, habe er dem Mann gesagt, dass er dies nicht wolle mit so viel Papier drum.