9 mit Drogengeschäften vor der Reithalle nennen. Hinzu kommt, dass die Auskunftsperson D.________ den Beschuldigten unter dem Namen Kevin kennt, ein Name, welcher der Beschuldigte selbst der Polizei als Rufname angegeben hat (pag. 74). Weiter hat die Auskunftsperson D.________ – ohne den Strafregisterauszug des Beschuldigten zu kennen – Angaben dazu gemacht, wonach der Beschuldigte vor längerer Zeit vor der Reithalle anzutreffen war, zwischenzeitlich aber nicht mehr da war.